Portrait BBF-GF

Die Trägerschaft des Berufsbildungsfonds Gärtner & Floristen bilden JardinSuisse und florist.ch – Schweizer Floristenverband. Die Geschäfte des BBF Gärtner & Floristen werden durch die AHV-Ausgleichskasse Forte mit Sitz in Schlieren geführt.

Geschäftsstelle BBF-GF

Die Geschäftsstelle vollzieht im Rahmen ihrer Kompetenzen das Reglement des Fonds und ist verantwortlich für den Einzug der Beiträge, die Auszahlung der Leistungen, die Administration und die Buchführung.

Berufsbildungsfonds Gärtner & Floristen
Ifangstrasse 8
8952 Schlieren

044 253 93 89

bbf-gf@akforte.ch

Fondskommission

Die Fondskommission ist das leitende Organ des Fonds und führt diesen operativ. Sie besteht aus vier Vertreter der Gärtnerbranche und drei Vertreter der Floristenbranche.

Verwaltungskommission

Das oberste Organ des Fonds ist die Verwaltungskommission. Sie führt den Fonds in strategischer Hinsicht. Sie besteht aus drei Delegierten des JardinSuisse und zwei Delegierten des florist.ch.

Trägerverband und Rechtsträger

Die beiden Organisationen der Arbeitswelt, JardinSuisse, Unternehmerverband Gärtner Schweiz mit Sitz in Aarau und florist.ch, Schweizer Floristenverband mit Sitz Wangen ZH sind die Trägerverbände des Berufsbildungsfonds Gärtner & Floristen. JardinSuisse ist zudem Rechtsträger vom BBF-GF.

Aufsichtsbehörde und Beschwerdeinstanz

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) führt die Aufsicht über die allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds. Dem SBFI ist jährlich Einsichtnahme in die Jahresrechnung zu gewähren. Aus der Jahresrechnung hat hervorzugehen, für welche Leistungen die erhobenen Gelder verwendet worden sind. Ebenso ist ein Revisorenbericht einzureichen.

Zudem ist das SBFI die Beschwerdeinstanz. Die Trägerschaft des Berufsbildungsfonds hat im Beschwerdeverfahren zu beweisen, dass ein Betrieb dem allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds unterstellt ist. Dennoch trifft Betriebe eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung einer allfälligen Beitragspflicht.

Staatssekretariat fĂĽr Bildung, Forschung und Innovation SBFI

    Revision

    Die Rechnung des Fonds wird durch die Revisionsstelle BDO AG im Sinne der Artikel 727 ff. des Obligationenrechts geprĂĽft.