
Akontoanpassung
Akontoanpassung Firmen
Sollten Sie einen connect Zugang haben, bitten wir Sie, uns den unterjährigen Wechsel Ihrer Jahreslohnsumme über das Portal zu übermitteln.
Ansonsten verwenden Sie bitte das Online-Formular.
Akontoanpassung Selbständigerwerbende
Um uns unterjährig die Veränderung Ihres Jahreseinkommens zu melden, verwenden Sie bitte unser Online-Formular.
Akontoanpassung Nichterwerbstätige
Um uns unterjährig massgebende Veränderungen Ihrer Vermögens- oder Ertragssituation zu melden, senden Sie uns bitte eine Mail an info@akforte.ch oder einen kurzen Brief.
Folgende Informationen sind dabei wichtig:
- Abrechnungsnummer
- Betroffenes Beitragsjahr
- Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit (sofern vorhanden)
- Vermögen per 31.12. des Beitragsjahres
- Einkommen aus 1. oder 2. Säule (Renteneinkommen)
Zum Renteneinkommen gehören:
- Renten und Pensionen aller Art (ausgenommen Renten der IV), auch solche aus dem Ausland
- Unterhaltsleistungen der geschiedenen Ehefrau bzw. des geschiedenen Ehemanns, ausgenommen jene für Kinder
- Kinderrenten, auf welche Kinder keinen Anspruch haben
- Taggelder von Kranken und Unfallversicherung
- Stipendien und ähnliche Zuwendungen
- Mietwert der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Wohnung
- Regelmässige Zuwenden Dritter
- Überbrückungsrenten der BV
- Arbeitslosenunterstützungen nach kantonalem Recht
- Erwerbseinkommen der Ehefrau oder des Ehemanns, welches nicht der Beitragspflicht der schweizerischen Versicherung unterliegt