Akontoanpassung

Akontoanpassung Firmen

Sollten Sie einen connect Zugang haben, bitten wir Sie, uns den unterjährigen Wechsel Ihrer Jahreslohnsumme über das Portal zu übermitteln.

Ansonsten verwenden Sie bitte das Online-Formular.

Akontoanpassung Selbständigerwerbende

Um uns unterjährig die Veränderung Ihres Jahreseinkommens zu melden, verwenden Sie bitte unser Online-Formular.

Akontoanpassung Nichterwerbstätige

Um uns unterjährig massgebende Veränderungen Ihrer Vermögens- oder Ertragssituation zu melden, senden Sie uns bitte eine Mail an info@akforte.ch oder einen kurzen Brief.

Folgende Informationen sind dabei wichtig:

  • Abrechnungsnummer
  • Betroffenes Beitragsjahr
  • Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit (sofern vorhanden)
  • Vermögen per 31.12. des Beitragsjahres
  • Einkommen aus 1. oder 2. Säule (Renteneinkommen)

 

Zum Renteneinkommen gehören:

  • Renten und Pensionen aller Art (ausgenommen Renten der IV), auch solche aus dem Ausland
  • Unterhaltsleistungen der geschiedenen Ehefrau bzw. des geschiedenen Ehemanns, ausgenommen jene für Kinder
  • Kinderrenten, auf welche Kinder keinen Anspruch haben
  • Taggelder von Kranken und Unfallversicherung
  • Stipendien und ähnliche Zuwendungen
  • Mietwert der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Wohnung
  • Regelmässige Zuwenden Dritter
  • Überbrückungsrenten der BV
  • Arbeitslosenunterstützungen nach kantonalem Recht
  • Erwerbseinkommen der Ehefrau oder des Ehemanns, welches nicht der Beitragspflicht der schweizerischen Versicherung unterliegt